Kurzzeitkennzeichen sind eine praktische Lösung für Fahrzeughalter, die ihr Auto nur vorübergehend nutzen möchten. Sie sind insbesondere für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur Hauptuntersuchung gedacht und gelten maximal fünf Tage. Diese Art von Kennzeichen bietet Flexibilität und spart Kosten im Vergleich zu einer regulären Zulassung.
Beantragung und Voraussetzungen
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein oder andere Fahrzeugpapiere
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Die Kosten variieren je nach Region und umfassen sowohl die Gebühren für das Kennzeichen als auch die Versicherungsprämie.
Versicherung und Gültigkeit
Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen muss speziell für diese Art von Kennzeichen ausgestellt werden. Die sogenannte eVB-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder online bei spezialisierten Anbietern. Beispielsweise können Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen EVB für 6 Tage kaufen.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig, beginnend mit dem aufgedruckten Startdatum. Nach Ablauf dieser Frist darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, es sei denn, es wird erneut zugelassen.
Vorteile und Nutzung
Kurzzeitkennzeichen bieten zahlreiche Vorteile:
- Flexibilität: Sie können Ihr Fahrzeug spontan und kurzfristig nutzen.
- Kosteneffizienz: Geringere Gebühren im Vergleich zur dauerhaften Zulassung.
- Praktikabilität: Ideal für Probefahrten oder Überführungen.
Diese Art von Kennzeichen ist ideal für Autohändler, die Fahrzeuge überführen müssen, oder Privatpersonen, die ein Fahrzeug testen möchten, bevor sie sich endgültig für den Kauf entscheiden.
Für weitere Informationen zu Kurzzeitkennzeichen und den entsprechenden Voraussetzungen besuchen Sie die offizielle Webseite Ihrer lokalen Kfz-Zulassungsstelle.